Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Die Angebote & Inhalte dieser Seite richten sich ausdrücklich nur an
Gewerbetreibende & Unternehmer im Sinne des §14 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kern Consulting GmbH, Adolph-Kolping-Straße 8, 72393
Burladingen (nachfolgend: KERN CONSULTING)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die
KERN CONSULTING mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) KERN CONSULTING schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab.
Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit KERN CONSULTING als Unternehmer gemäß §
14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als KERN CONSULTING ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn KERN
CONSULTING in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen
vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von KERN CONSULTING / Mitwirkung des Kunden
(1) KERN CONSULTING erbringt für den Kunden webbasierte Agentur-, Beratungs- und
Coachingdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart,
schuldet KERN CONSULTING dabei nicht die Erbringung eines Werks / Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und
fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine
Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KERN
CONSULTING, bleibt der Vergütungsanspruch von KERN CONSULTING unberührt.
(3) In Bezug auf die von KERN CONSULTING zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber
dem Kunden steht KERN CONSULTING in Bezug auf die Ausführung ein
Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen KERN CONSULTING und dem Kunden kann fernmündlich
oder schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von KERN CONSULTING eine Auftragsbestätigung, welche
jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von KERN CONSULTING angegeben und mitgeteilt werden, sind
verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) KERN CONSULTING rechnet je nach Auftragsart einmalig oder mit monatlicher
Rechnungsstellung ab. Rechnungsbeträge werden je nach Vereinbarung entweder via
Lastschrift von einem vom Kunden genannten Konto eingezogen oder sind vom Kunden
innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Rechnungserhalt bzw. je nach Angabe auf dem
jeweiligen Auftragsformular ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei von KERN CONSULTING zu erbringenden Leistungen, die eine Mitwirkung des Kunden
(z. B. nach § 6) erfordern, wird die gesamte Vergütung fällig, wenn der Kunde die
erforderliche Mitwirkung für eine Zeit von mindestens 30 (dreißig) Tagen schuldhaft
unterlässt.
(4) KERN CONSULTING stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen
werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten
Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an KERN CONSULTING zu überweisen und
die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt
ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Bei Laufzeitverträgen läuft das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien auf
unbestimmte Zeit und hat eine auf dem jeweiligen Angebotsformular angegebene
Mindestlaufzeit. Es verlängert sich jeweils um 6 Monate oder um die gewählte Laufzeit,
wenn es nicht mit einer Frist von 2 (zwei) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder einer
Verlängerungsperiode gekündigt wird.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch KERN CONSULTING beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei KERN CONSULTING eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für
die Dienstleistungen notwendigen Daten bei KERN CONSULTING vollständig vorliegen
beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält KERN CONSULTING sich vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen
gegenüber KERN CONSULTING in Verzug, ist KERN CONSULTING berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. KERN CONSULTING wird die
gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als
Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) KERN CONSULTING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. KERN CONSULTING ist berechtigt, bei Erbringung seiner
Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.
(2) Ist KERN CONSULTING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von KERN CONSULTING unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu
gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße
beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere
Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere
unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und
darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass KERN CONSULTING überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos, Texte, Videos etc.) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des
Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt KERN
CONSULTING insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von KERN CONSULTING
erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und
Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw.
Dienstleistungen oder Teile davon, die von KERN CONSULTING für den Kunden erstellt
wurden (z.B. alle Texte, Dokumente, Auswertungen etc.), im Rahmen der Auftragserfüllung
erworbenes Knowhow, (elektronische) Dateien, Datensammlungen etc. Solange
Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als
Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde KERN CONSULTING nach
dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
(1) KERN CONSULTING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KERN CONSULTING nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem
Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet KERN CONSULTING nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer
Garantie.
(3) KERN CONSULTING übernimmt, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, keine
Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, vergebliche Aufwendungen oder
entgangenem Gewinn.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an KERN
CONSULTING die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
§ 13 Leistungsart: Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) Gegenstand des Vertrages der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung
von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei
Google.de dienen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPageOptimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit KERN
CONSULTING durchzuführen. KERN CONSULTING übernimmt keine Haftung für OnPageVeränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich –
sofern nicht anders vereinbart – KERN CONSULTING Zugang zu Trackingtools (bspw. GoogleAnalytics, Google Search Console), und/oder CMS-Zugang (bspw. WordPress) während der
gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Eine Neugestaltung der Website des Auftraggebers
oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nur in vorheriger Absprache mit KERN
CONSULTING durchgeführt.
(3) KERN CONSULTING kann, mangels Kontrolle der von Dritten betriebenen Suchmaschinen,
keine bestimmten Rankings unter den Suchmaschinen garantieren.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche
Bestätigung von KERN CONSULTING maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KERN
CONSULTING (Burladingen). Gerichtsstand ist Burladingen. KERN CONSULTING ist jedoch
berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
AGB Stand: 22.03.2022